Über uns

UNTERNEHMENSPROFIL

Since 1988

„Passion for Premiums“ begleitet seit fast drei Jahrzehnten unser Team und unsere Kunden. Tausende Container voller Miniatur-Spielzeuge und Werbeartikel wurden seither produziert. Wir können stolz behaupten, dass wir zu den führenden Herstellern und Spezialisten im Premiums-Segement zählen. Unser Kundenportfolio umfasst namhafte Kunden aus der Konsumergüterindustrie. Was 1988 mit einfachem Import aus China begann, mündet heute in komplexe Vermarktungskonzepte. Unser Erfahrungsschatz bei Produktentwicklungen, das Know-How unserer Mitarbeiter und das Vertrauen unserer Kunden, lässt uns nie still stehen.

Wofür wir stehen

UNTERNEHMENSLEITSÄTZE

10 Leitsätze

die wir uns auf die Fahne geschrieben haben

Beratung & Erfahrung

Wir haben mehr als 20 Jahre Erfahrung und beraten kompetent, wie Zugabeartikel eingesetzt werden können.

Qualität

Je professioneller das Qualitätsmanagement eines Unternehmens ist, umso besser ist auch die Wettbewerbsfähigkeit. Damit wir in diesem Bereich erfolgreich arbeiten können, beziehen wir die gesamte Leistungskette mit ein: von der Entwicklung über die Beschaffung, Produktion bis zum Absatz und der Kundenbetreuung.

Design

Wir bieten umfangreiche Designleistungen von Produkt, Beipackzetteln und Verpackungen. Digitaldaten des Designs stehen jederzeit zur Verfügung.

Logistik & Versand

Wir übernehmen die Verladung, Verschiffung, Zollabwicklung, Transport und Versicherung der Ware. Wir entladen die Container, palettieren die Kartons, prüfen die Artikel und versenden just-in-time auf Europaletten.

Muster- & Formenbau

Wir beschäftigen Spezialisten für Handmuster und Formenbau.

Zuverlässigkeit

Wir sind ein deutscher Vertragspartner. Sie können uns jederzeit erreichen!

Service

Wir übermitteln nach jeder Prozessstufe Muster oder Bilder zur Freigabe.

Ethik

Nachhaltige und ethische Entwicklung ist unser Ziel. Eine zukunftsfähige Gesellschaft braucht wettbewerbsfähige Unternehmen, um Wachstum und Beschäftigung sicherstellen zu können. Wir sind davon überzeugt, dass unternehmerischer Erfolg auf einer wertebasierten Unternehmens­kultur beruht, die Partnerschaft, Dialog, Transparenz und Leistung fördert.

Kommunikation

Wir übernehmen die Verhandlungen mit Lizenzgebern und sorgen für einen reibungslosen Freigabeprozess.

Projekt-Betreuung

Wir prüfen und überwachen mit eigenen Mitarbeitern die Produktion in China.

Spielzeugsicherheit

(DIN EN 71)

Unsere Produkte sind generell nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren. Kleine Teile der Produkte können verschluckt oder eingeatmet werden. Alle Artikel werden hinsichtlich der Richtlinien der Europäischen Union (2009/48/EG) nach DIN EN 71 (Teile 1-3), sowie auf Cadmium und Phthalate getestet und ausgezeichnet.

Viele unserer Entwicklungen sind bei Bedarf sogar für den direkten Lebensmittelkontakt geeignet.

Wir übernehmen

Soziale Verantwortung

Ein Großteil unserer Produkte, insbesondere die liebevoll per Hand bemalten Sammelfiguren und Miniaturspielzeuge aus Kunststoff, wird in der südchinesischen Provinz Guangdong – der sogenannten „Werkbank der Welt“ – produziert. Uns sind faire Arbeitsstandards sehr wichtig und deshalb sind wir stolz darauf, dass die Produktionsstätte für unsere Figuren zu den ersten 200 Betrieben in ganz China gehörte, die sich im ICTI-CARE Prozess engagierte und seitdem das ICTI Zertifikat für faire Arbeitsstandards trägt (ICTI = International Council of Toy Industries).

Ein Spielplatz voller Ideen

REFERENZEN

Gute Referenzen werden immer wichtiger. Wir haben in den vergangenen Jahren viele spannende und interessante Projekte betreut und wir freuen uns, Ihnen einen bunten Querschnitt aus unserem Kundenportfolio präsentieren zu können. Kunden, die durch unsere Zugabeartikel erfolgreich verkaufen.

Die auf dieser Website abgebildeten Produkte und Marken unterliegen diversen Schutz­rechten verschiedener Firmen. Die Abbildung dieser Marken dient ausschließlich der Darstellung verschiedener Gestaltungs­möglichkeiten unserer Produkte. Eine weitere Verwendung der Abbildungen ist nicht gestattet.

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Wie entsteht ein Zugabeartikel?

WORKFLOW

Zeitablauf

Bitte haben Sie Verständnis, dass ein gut ausgearbeitetes Konzept seine Zeit braucht. Das nachfolgende Timing beinhaltet ausreichend Puffer (z.B. Abstimmung), die ggfs. reduziert werden können. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick, welche Instanzen ein Produkt durchläuft, bevor es Sie erreicht. Alle angegebenen Lieferzeiten können auf Grund der Bestellmenge, Freigabezeiten und Änderungen variieren. Ein genauer Zeitplan wird zusammen mit unserem Angebot erstellt.

Briefing, Konzept + Abstimmung 2 Wochen
Scribbles + Abstimmung 2 Wochen
Reinzeichnung + Abstimmung 2 Wochen
Handmusterbau + Abstimmung 4 Wochen
Werkzeugbau + Produktionsmuster 4-5 Wochen
TÜV-Test 2 Wochen
Produktion 4-6 Wochen
Verschiffung + Auslieferung 4-5 Wochen

Verpackung

Wir gehen gerne auf Ihre individuellen Verpackungswünsche ein.
Folgende Standard Verpackungs­möglichkeiten stehen zur Auswahl:

  • lose
  • Polybeutel
  • Schrumpfbeutel
  • Kapsel
  • Kartonverpackung

Die Auslieferung erfolgt in Exportkartons auf Europalette. Verpackungseinheiten können abgestimmt werden. Polybeutel und Kapseln sind TÜV-geprüft und lebensmittelrechtlich unbedenklich.

Spielzeug und Sicherheit

Unsere Produkte sind generell nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren. Kleine Teile der Produkte können verschluckt oder eingeatmet werden.

Die Artikel werden auf Kundenwunsch hinsichtlich der Richtlinien der Europäischen Union (2009/48/EG) nach DIN EN 71 (Teile 1-3), sowie auf Cadmium und Phthalate getestet und ausgezeichnet.

Die Artikel oder deren Verpackungen müssen mit den ent­sprechen­den Warnhinweisen, gemäß der Richtlinie, gekenn­zeichnet werden. Viele unserer Entwicklungen sind bei Bedarf sogar für den direkten Lebensmittelkontakt geeignet.

Alle auf dem europäischen Markt bereitgestellten Spielzeuge müssen die CE-Kennzeichnung tragen. Mit dem CE-Zeichen bestätigen wir die Konformität des Produktes mit den entsprechenden Anforderungen der Richtlinien der Europäischen Union.

Soziale Verantwortung

Ein Großteil unserer Produkte, insbesondere die liebevoll per Hand bemalten Sammelfiguren und Miniaturspielzeuge aus Kunststoff, werden in der südchinesischen Provinz Guangdong – der sogenannten „Werkbank der Welt“ produziert. Uns sind faire Arbeitsstandards sehr wichtig und deshalb sind wir stolz darauf, dass die

Produktionsstätte für unsere Figuren zu den ersten 200 Betrieben in ganz China gehörte, die sich im ICTI-CARE Prozess engagierte und seitdem das ICTI Zertifikat für faire Arbeits­standards trägt (ICTI = International Council of Toy Industries). Die wichtigsten Regeln dieses weltweit anerkannten Standards sind:

Allgemein

  • Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit
  • Recht auf eine Arbeitnehmervertretung im Rahmen der lokalen Gesetze
  • Strikte Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten und eine entsprechende Vergütung von Überstunden
  • Gesetzliche Sozialleistungen bei Krankheit und Schwangerschaft

Am einzelnen Arbeitsplatz

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz (von ausreichender Belüftung der Arbeitsplätze bis hin zu Fluchtwegen und Notausgängen)
  • Sicherheit am Arbeitsplatz (individuelle Arbeitsschutzausrüstung der Mitarbeiter, Sicherheitsvorkehrungen an Maschinen)
  • Angemessene Unterbringung mit Räumen für Mahlzeiten und Pausen sowie Schlaf­räumen mit sanitären Einrichtungen.
  • Medizinische Versorgung der Mitarbeiter inklusive beauftragter Ersthelfer
  • Verbot unwürdiger Disziplinierung

Weitere Informationen zu ICTI finden Sie unter www.toy-icti.org

Produktsicherheitsgesetz

Seit 1.12.2011 hat sich eine zentrale Rechtsgrundlage für den Vertrieb von Werbemitteln geändert: Das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) hat das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) abgelöst und bringt konkretere Vorgaben für die Vermarktung von Verbraucherprodukten sowie schärfe Sanktionen für Verstöße mit sich.

Die strengeren Vorgaben zur Produktkennzeichnung haben das Ziel, „anonyme Produkte“ vollständig vom Markt zu verbannen. Verbraucherprodukte, die nicht unter spezialgesetzliche Regelung fallen, müssen neben einer eindeutigen Identitätskennzeichnung auch Namen und Kontaktanschrift des Herstellers oder des Importeurs aufweisen, falls der Hersteller seinen Sitz nicht im Europäischen Wirtschaftsraum hat.

Verstöße gegen diese Vorgaben blieben bisher ungeahndet Seit dem 01.12.2011 wird das Versäumnis allerdings mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu EUR 10.000 je Verstoß geahndet.

Definition der Kontaktdaten: zustellungsfähige Adresse mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Unzureichend: eine reine Internet-Adresse oder eine reine, nicht zustellungsfähige Postfachadresse. Im Rahmen der Indentifikationskennzeichnung reicht dagegen eine eindeutige Bezeichnung des Produkts nach Ermessen des Herstellers aus (z.B. Anbringung einer Modell-Nummer für die betroffene Produktserie).

Neu: Kontaktanschrift und Identitätskennzeichnung müssen nunmehr prinzipiell immer auf dem Produkt selbst aufgebracht werden. Anbringung auf der Produktverpackung ausnahmsweise nur noch dann, wenn Kennzeichnung des Produkts selbst nicht möglich ist.

Vorsicht: Sobald das Produkt über andere Beschriftungen verfügt (z.B. Prägung/Aufdruck eines Markenzeichens), hat sich das Argument technischer Schwierigkeiten erledigt. Wenn das Produkt ohne Verpackung vertrieben wird, bleibt zur Kennzeichnung des Produkts ohnehin keine Alternative. Ein Ausweichen auf Begleitunterlagen (z.B. beigepackter Zettel o.ä.) ist gesetzlich nicht vorgesehen.

 

 

 

Gefordert wird eine feste Verbindung zum Produkt (oder im Ausnahmefall zur Verpackung), die z.B. in einem fest angebrachten Etikett oder einem Aufkleber bestehen kann.

Wenn die Kennzeichnung wegen entsprechend gegenläufiger Interessen zwischen Importeur und Händler Schwierigkeiten bereitet, muss im Einzelfall geklärt werden, ob das Ziel der gesetzlichen Vorgaben durch vertragliche Vereinbarungen mit den Abnehmern verwirklicht werden kann oder der vollständige Entfall der Angaben mit Blick auf das konkrete Produkt argumentativ zu rechtfertigten ist.

Das neue Produktsicherheitsgesetz verpflichtet die deutschen Marktüberwachungsbehörden weiterhin, durch erstmals konkret benannte Stichprobenzahlen zu einer (quantitativ) intensiveren Marktüberwachung.

Übergangsfristen sieht das neue Produktsicherheitsgesetz im Übrigen nicht vor. Eine in § 2 Nr. 15 des neuen ProdSG enthaltene Regelung bietet allerdings immerhin Argumentationspotential für bereits vor dem 1.12.2011 aus dem EU-Ausland importierte Waren: Dort heißt es nämlich, dass der Import von Produkten aus dem EU-Ausland dem Inverkehrbringen des Produkts gleichsteht. Wer also vor dem 1.12.2011 Produkte importiert hat, deren Kennzeichnung noch nicht den Vorgaben des ProdSG entsprechen, könnte argumentieren, dass für ihn noch die Regelungen des „alten“ GPSG gelten.

Unabhängig von den Vorgaben des neuen Produktssicherheitsgesetzes bleibt wichtig zu wissen: Für manche Produkte der Werbemittelindustrie gelten Spezialregelungen, die die Vorgaben des ProdSG „verdrängen“. Dies gilt insbesondere für Spielzeug und spielzeugnahe Produkte, für die seit 20.7.2011 die Vorgaben der neuen EG-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG anzuwenden sind. Diese Richtlinie enthält mitunter wesentlich strengere Vorgaben als das neue ProdSG, die – anders als bei reinen Verbraucherprodukten – inzwischen zum Teil auch direkt für den Handel gelten.

Wer wir sind

TEAM
Steve

Stefan B. Litschka

Geschäftsführer

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Wo wir arbeiten

Blumentalstr. 1b

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Direkt erreichbar

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+49 (2191) 71033